Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Personal Growth GmbH“, Tölzer Str. 5, 82031 Grünwald, registriert unter HRB 284009 des Amtsgerichts München (Handelsregister), Email: Kontakt@FemalePowerRetreats.com

Präambel:

Die „Personal Growth GmbH“ – im Folgenden nur „Veranstalter“ - bietet entsprechend ihrem Angebot auf der Website „www.femalepowerretreats.com“ – aber auch individuell zugeschnit-ten - verschiedene Trainingsprogramme für Frauen in Führungspositionen und solchen, die in Führungspositionen gelangen möchten, im Folgenden nur „Seminar“ genannt. Die Seminare dienen in erster Linie der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmerinnen.

Bestandteil jedes über die Website oder anderweitig gebuchten Seminars zwischen dem Veranstalter und der Teilnehmerin bzw. bei Gruppenbuchungen auch dem oder der für die Gruppe verantwortlich Buchenden bzw. des von ihr oder ihm vertreten Kostenträgers, zum Beispiel Unternehmen, insbesondere Arbeitgeber, sind die hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den genauen Leistungsumfang des jeweils gebuchten Seminars entnehmen die Teilnehmerinnen und/oder die für eine Gruppe verantwortlich Buchenden dieser Website und ergänzend oder ersetzend einer etwaigen individuelle Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Die Teilnehmerinnen nehmen an den Seminaren auf eigene Verantwortung teil und haften uneingeschränkt für schuldhaft von ihnen verursachte Schäden.

Über Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden die Teilnehmerinnen und/oder der die verantwortlich Buchende mindestens in Textform durch den Veranstalter informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin bzw. der oder die verantwortlich Buchende nicht ebenso mindestens in Textform widerspricht. Hierbei ist die Absendung des Widerspruchs an den Veranstalter innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen erforderlich. Der Nachweis des rechtzeitigen Versands des Widerspruchs obliegt der Teilnehmerin bzw. dem oder der verantwortlich Buchenden.

Vertragsschluss

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn eine Buchung entweder über die Online-Plattform des Veranstalters oder direkt per E-Mail vorgenommen wird. Im Falle einer Online-Buchung erfolgt der Vertragsschluss mit der automatischen Bestätigung der Buchung durch das Online-System des Veranstalters. Bei einer Buchung per E-Mail kommt der Vertrag mit der Zusendung der Bestätigung und der Rechnung durch den Veranstalter zustande. Dies gilt sowohl für Standardangebote als auch für individuell zugeschnittene Leistungen des Veranstalters.

Im Falle einer Gruppenveranstaltung – ein oder eine verantwortliche Person meldet eine Gruppe von Teilnehmerinnen an – schließt der Veranstalter den Vertrag mit der für die Teilnehmerinnen verantwortlich buchenden Person im Namen des von ihm oder ihr vertretenen Kostenträgers über und für die Gruppe ab. Diese Buchung ist ebenfalls verbindlich. Der oder die verantwortlich buchende Person ist in diesem Falle berechtigt, einzelne Teilnehmerinnen auszutauschen, sofern nicht ein wichtiger Grund seitens des Veranstalters ausnahmsweise dem Austausch entgegensteht. Der oder die verantwortlich buchende Person verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Teilnehmerinnen, für die er gebucht hat, unverzüglich nach Vertragsschluss zur Kenntnis zu bringen.

Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor jeweiligem Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen (zurückzutreten), wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die dem Veranstalter entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Die Möglichkeit des Rücktritts ist dem Veranstalter jedoch nur eröffnet, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann und der Teilnehmerin bzw. dem oder der verantwortlich buchenden Person ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Falle der Annahme des Ersatzangebotes wird eine bis dahin gezahlte Teilnahmevergütung auf die für das Ersatzangebot anfallende Teilnahmegebühr angerechnet; anderenfalls ist eine bis dahin bereits gezahlte Teilnahmevergütung unverzüglich durch den Veranstalter zurückzuerstatten.

Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt und endet zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.

Die Vergütung für die Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Teilnehmerin bzw. der oder die für eine Gruppe verantwortlich buchende Person kann die Vergütung durch Überweisung oder durch Einzugsermächtigung bezahlen.

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Der verbleibende Betrag ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Seminars zur Zahlung fällig.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach den Seminarbeschreibungen auf dieser Website und ergänzend oder ersetzend einer individuellen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Individuelle Leistungsbeschreibungen des Veranstalters ergänzen die Leistungsbeschreibung auf der Website, wenn die Teilnehmerin oder der oder die für eine Gruppe verantwortlich buchende Person Leistungen zu dem Angebot auf der Website hinzu-bucht. Im Falle einer gänzlich individuellen Buchung ersetzt die individuelle Leistungsbeschreibung die Angebotsbeschreibung auf der Website.

Werden einzelne Leistungen im Rahmen eines Seminars durch eine Teilnehmerin nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen, da es sich um Gesamtkalkulationen handelt.

Ausschluss einer Teilnehmerin

Eine Teilnehmerin kann aus verhaltensbedingten Gründen von der (weiteren) Teilnahme an einem Seminar ausgeschlossen werden. Solche verhaltensbedingten Gründe liegen in der Regel vor, wenn die Teilnehmerin durch ihr Verhalten trotz einer vorherigen Abmahnung, die mündlich, schriftlich oder in Textform ergehen kann, das Seminar nachhaltig stört oder in erheblichem Maße gegen die guten Sitten und/oder das Anstandsgefühl anderer Teilnehmerinnen verstößt. Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, während der Teilnahme an dem Seminar nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Soweit eine Teilnehmerin von dem Seminar ausgeschlossen wird, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahmegebühr ohne Abzüge zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin vorbehalten.

Stornierung durch die Teilnehmerin bzw. die verantwortliche buchende Person

Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn dies vor Beginn des Seminars schriftlich oder in Textform erfolgt, dies kann per Email erfolgen. Sie hat durch die Teilnehmerin oder im Falle einer Gruppenbuchung durch den bzw. die verantwortlich buchende Person zu erfolgen.

Eine Stornierung bis acht Wochen vor Beginn des Seminars ist kostenfrei.

Im Falle einer Stornierung zwischen weniger als acht Wochen, aber mehr als vier Wochen vor Beginn des Seminars behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von 50% der Seminarvergütung (brutto) vor. Im Falle einer Stornierung ab vier Wochen vor Beginn des Seminars behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von 90% der Seminarvergüttung (brutto) vor. Erscheint eine Teilnehmerin nicht zu dem Seminar, ohne zuvor storniert zu haben, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung der vollen Seminarvergütung (brutto) vor.

Eine Stornierung ist ebenfalls kostenfrei, wenn bis zwei Wochen vor Beginn des Seminars eine Ersatzteilnehmerin angemeldet wird, in deren Person kein Ausschlussgrund gegeben ist, vgl. Ziffer IV.. Die Anmeldung einer Ersatzteilnehmerin nach Beginn des Seminars ist ausgeschlossen.

Der Teilnehmerin oder der verantwortlich buchenden Person bleibt es unbenommen, den Nachweis darüber zu führen, dass im Zusammenhang mit der Stornierung bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die zuvor vereinbarte – ggf. anteilige Vergütung.

Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, vor, während und nach einem Seminar über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmerin bzw. der verantwortlich buchenden Person, die ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Seminar und/oder im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. seiner Durchführung bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.

Eine Haftung des Veranstalters für die Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.

Haftung

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für etwa abgegebene Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Schadensersatz für die lediglich leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreten haftet der Veranstalter in demselben Rahmen.

Vorstehende Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Schlussbestimmungen/Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages unberührt. Anstelle der ungültigen, unvollständigen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über sein Bestehen als Gerichtsstand München/Deutschland.

Schiedsgerichtsverfahren

Der Veranstalter nimmt an einem Schiedsgerichtsverfahren nicht teil.

Vorrang der Individualabrede

Individualabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen jedoch der Schriftlichkeit.